Fachmann/-frau für Systemgastronomie
Fachmann/-frau für Systemgastronomie (AO 1998)
Die Abschlussprüfung beinhaltet schriftliche Prüfungsfächer sowie eine mündlichen Prüfung.
Termine Abschlussprüfung
Prüfung | schriftliche Abschlussprüfung | Prüfungsbeginn |
---|---|---|
Winter 2024/2025 | 26. und 27. November 2024 | 08:00 Uhr |
Sommer 2025 | 6. und 7. Mai 2025 | 08:00 Uhr |
Die mündlichen Abschlussprüfungen finden statt:
- Sommerprüfung: im Zeitraum Mitte Juni bis Juli eines Jahres
- Winterprüfung: im Januar des darauf folgenden Jahres
Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
---|---|
schriftliche Abschlussprüfung | |
Systemorganisation | 120 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Steuerung und Kontrolle, Personalwesen | 90 Minuten |
mündliche Abschlussprüfung | |
Kundenberatungsgespräch | 35 Minuten (Vorbereitung und Beratungsgespräch) |
Fachmann/-frau für Systemgastronomie (AO 2022)
(gültig für alle Auszubildenden, die ab dem 1. August 2022 neu in die Ausbildung starten)
Bei dem Ausbildungsberuf Fachmann/-frau für Systemgastronomie gibt es keine Zwischenprüfung, sondern die gestreckte Abschlussprüfung. Diese besteht aus den zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
Termine Abschlussprüfung Teil 1
Das Prüfungsergebnis aus Teil 1 wird bei Bestehen der Abschlussprüfung nach Teil 2 im Prüfungszeugnis aufgeführt.
Prüfung | schriftliche Abschlussprüfung | Prüfungsbeginn |
---|---|---|
Winter 2024/2025 | 26. und 27. November 2024 | 08:00 Uhr |
Sommer 2025 | 6. und 7. Mai 2025 | 08:00 Uhr |
Winter 2025/2026 | 25. und 26. November 2025 | 08:00 Uhr |
Sommer 2026 | 28. und 29 April 2026 | 08:00 Uhr |
Die mündlich/praktischen Abschlussprüfungen Teil 1 finden statt:
- Frühjahrsprüfung: im April bzw. Mai eines Jahres
- Herbstprüfung: im November bzw. Dezember eines Jahres
Termine Abschlussprüfung Teil 2
Prüfung | schriftliche Abschlussprüfung | Prüfungsbeginn |
---|---|---|
Winter 2024/2025 | 26. und 27. November 2024 | 08:00 Uhr |
Sommer 2025 | 6. und 7. Mai 2025 | 08:00 Uhr |
Winter 2025/2026 | 25. und 26. November 2024 | 08:00 Uhr |
Sommer 2026 | 28. und 29. April 2026 | 08:00 Uhr |
Die mündlich/praktischen Abschlussprüfungen Teil 2 finden statt:
- Sommerprüfung: im Zeitraum Mitte Juni bis Juli eines Jahres
- Winterprüfung: im Januar des darauf folgenden Jahres
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Sie finden auf der Website der IHK Niederbayern Informationen zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung .
Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung Teil 1
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
---|---|
schriftliche Abschlussprüfung | |
Produktion und Service | 60 Minuten |
mündlich/praktische Abschlussprüfung | |
Produktion und Service | 90 Minuten |
Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung Teil 2
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
---|---|
schriftliche Abschlussprüfung | |
Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung | 90 Minuten |
Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie | 120 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
komplexe, mündlich/praktische Abschlussprüfung | |
Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie (Der Prüfungsbereich wird als komplexe schriftliche Prüfungsaufgabe am 1. Tag der bundeseinheitlichen schriftlichen Abschlussprüfungen abgeprüft). Das darauf aufbauende auftragsbezogene Fachgespräch, die mündliche Prüfung, findet im Juni bis Juli eines Jahres bzw. im Januar des darauf folgenden Jahres statt. | 180 Minuten |
Inhalt der Zusatzqualifikation gem. § 46 der Ausbildungsordnung “Fachmann/-frau für Systemgastronomie”
- (1) Über das in § 7 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatzqualifikation Bar und Wein vereinbart werden.
- (2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in Anlage 4 der Ausbildungsordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Prüfung der Zusatzqualifikation gem. § 47 der Ausbildungsordnung “Fachmann/-frau für Systemgastronomie”
- (1) Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Auszubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung statt.
- (2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt sich auf die in Anlage 4 der Ausbildungsordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
- (3) In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,
- Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur fachgerecht zu lagern,
- Lagerbestände zu kontrollieren,
- Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzustellen,
- Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft, Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu erläutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden,
- Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulieren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu servieren,
- Weine fachgerecht zu servieren und
- situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren.
(4) Für den Nachweis nach Absatz 3 hat der Prüfling zwei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat
- in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den drei Zubereitungsverfahren – geschüttelt, gerührt und gebaut – mit passenden Garnituren nach vorgegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen und anzurichten und
- in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsausschuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu verkosten, in passenden Gläsern auszuschenken und die Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern; dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem Etikett zur Verfügung gestellt.
Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsproben geführt.
(5) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
(6) Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens “ausreichend” bewertet worden ist.
Im Rahmen der Prüfungsanmeldung über unser Online-Portal “ServicePoint.Bildung” zur Abschlussprüfung Teil 2 haben Ausbildungsbetriebe bzw. Prüflinge die Möglichkeit anzugeben, ob eine Prüfung in der Zusatzqualifikation gewünscht ist. Falls ja, wird die Möglichkeit zur schriftlichen Anmeldung gegeben. Nach der verbindlichen Anmeldung wird die Prüfungsgebühr in Höhe von derzeit € 190,-- € fällig.
Kaufmännisches Prüfungswesen
AnsprechpartnerElke Bauer
Sabrina Buch
Maria Fenzl
Anna Ledermüller
Sandro Schwarz
Petra Sonnleitner
Julia Susser
Telefon: 0851 507-423
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